Landesrektorenkonferenz gegen Corona-Konsolidierungsbeitrag

22.06.2020 -  

Die heute unterzeichneten Zielvereinbarungen der Hochschulen des Landes mit dem Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung Sachsen-Anhalts stellen in ihrer Gesamtheit eine gute Basis für die Fortentwicklung des Hochschulsystems des Landes dar. Sie tragen der hohen Entwicklungsdynamik und dem zunehmenden Wettbewerb des Hochschulsystems national und international Rechnung.

Die Vereinbarungen stehen für eine modern aufgestellte Steuerung zwischen Staat und Hochschulen und bieten – gemeinsam mit dem kürzlich novellierten Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalts - grundsätzliche Planungssicherheit, Verlässlichkeit und Entwicklungsmöglichkeiten für das Hochschul- und Wissenschaftssystem des Landes Sachsen-Anhalt.

Budgetär sind die vollständige Übernahme der Tarifsteigerungen und der erstmals gewährte Inflationsausgleich positiv zu bewerten. Auf die Freiheiten, die durch die Zielvereinbarungen den Hochschulen bezüglich der Globalbudgetierung bewusst einräumt werden, können die Hochschulen nicht verzichten. Daher ist es sehr zu begrüßen, dass auf einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 1 Prozent der Hochschulbudgets für die kommenden Jahre verzichtet wurde.

Inhaltlich werden zahlreiche Aufgaben weiterverfolgt, die schon in den vergangenen fünf Jahren im Fokus der Hochschulen lagen. Das Thema Digitalisierung hat deutlich an Bedeutung gewonnen und wird in den Vereinbarungen prominenter verankert. Die Herausforderungen beim Aufbau der erforderlichen Infrastruktur und auch im Betrieb moderner Rechenzentren ist nur als gemeinsame Aufgabe der Hochschulen des Landes mit dem Land Sachsen-Anhalt zu bewältigen.

Eine wesentliche Komponente der Zielvereinbarungen, die Ausgestaltung der Lehrerbildung an der Martin-Luther-Universität Halle, benötigt noch letzte Abstimmungen und wurde daher von der Unterzeichnung der Zielvereinbarungen abgekoppelt.

Unterzeichnung mit Protest

Die Forderung, bis zum Ende der Zielvereinbarungsperiode aus den Hochschulhaushalten insgesamt 6 Millionen Euro an den Landeshaushalt zurückzuführen, wird die Möglichkeiten der Hochschulen, ihnen übertragene Aufgaben im Einklang mit gesellschaftlichen Erwartungen an die Leistungsfähigkeit des Hochschulsystems, beschränken. Die Hochschulen verwehren sich auch grundsätzlich gegen die Behauptung, über einen mehrstelligen Millionenbetrag an frei verfügbaren Haushaltsüberschüssen zu verfügen. Im Gegenteil: Die Hochschulen haben in den letzten Monaten einen beachtlichen Beitrag zur Bewältigung der Corona-Krise geleistet und innerhalb kürzester Zeit für die über 50.000 Studierenden im Land erfolgreich ein digitales Semester organisiert. Das hat Investitionen in Höhe von mehreren Millionen Euro erfordert, die von den Hochschulen aufgebracht wurden. Dieser Standpunkt wurde in einer separat unterschriebenen Protokollerklärung der Hochschulen dokumentiert.

Der Landtag hat die Abschaffung der zentralen Stellenübersichten geregelt und die Personalbewirtschaftung in die Autonomie der Hochschulen übertragen. Diese Umsetzung muss zum frühestmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens mit der Verabschiedung des neuen Landeshaushaltes erfolgen. Wachsende Hochschulautonomie ist die Basis für die positive Weiterentwicklung und die Attraktivitätssteigerung der Hochschulen des Landes-Sachsen Anhalt.

Die Hochschulen bedanken sich ausdrücklich beim Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung des Landes Sachsen-Anhalt für den konstruktiven Prozess der Aushandlung der Zielvereinbarungen im letzten Jahr. Die Irritationen auf der Zielgeraden sind nicht von Minister Armin Willingmann zu verantworten.

 

Bilder zum Download:

Bild 1 // Quelle: Johanna Sannecke // Bildunterschrift: Prof. Dr. Jörg Bagdan, Prof. Armin Willingmann, Minister für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitalisierung, Prof. Dr.-Ing. Jens Strackeljan, Präsident der Landesrektorenkonferenz des Landes Sachsen-Anhalt (v.l.n.r.) unterzeichneten in der Theologischen Hochschule Friedensau die Zielvereinbarungen

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